Wegen der besonderen Auflagen auf dem Veranstaltungsgelände im Rheydter Schloss bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise:
• Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
• Hunde dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände.
• Das Mitführen von Glasbehältern, Dosen, Sprühflaschen jeglicher Art,
sowie Waffen ist untersagt.
• Das Mitbringen von Mobiliar (Klappstühle, Tische, Bänke etc.) ist aus
feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet.
• Das Entfachen von Feuer, das Abbrennen oder Abschießen von
pyrotechnischen Gegenständen ist verboten.
• Das Besteigen oder Übersteigen von Zäunen, Mauern,
Absperrungen o.ä. ist strengstens untersagt.
• Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind bei allen Konzerten
verboten.
Videokameras, professionelle Bildkameras und Tonaufzeichnungsgeräte
dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen
werden.
• Die Teilnahme an den Konzerten der Sommermusik Schloss Rheydt
erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden wird keine
Haftung übernommen.
• Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt der auf der Karte
aufgedruckten Veranstaltung. Die Karten werden beim Betreten
entwertet und verlieren bei Verlassen der Veranstaltungsfläche ihre
Gültigkeit.
• Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.