SICHERHEITSHINWEISE:
Wegen der besonderen Auflagen auf dem Veranstaltungsgelände im Rheydter Schloss bitten alle Besucher dringend wir um Beachtung der folgenden Hinweise:
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
- Tiere dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.
- REGENSCHIRME sind wegen der hohen Verletzungsgefahr bei Open Air Veranstaltungen nicht zugelassen.
- Das Mitführen von scharfkantigen Gegenständen, Glasbehältern, Dosen, Sprühflaschen jeglicher Art sowie Waffen und das Mitbringen von Mobiliar (Klappstühle, Tischen, Bänken etc). ist aus
feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet.
- Das Entfachen von Feuer, das Abbrennen oder Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen ist verboten.
- Das Besteigen oder Übersteigen von Zäunen, Mauern, Absperrungen o.ä. ist strengstens untersagt.
- Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind bei allen Konzerten verboten. Videokameras, professionelle Bildkameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen deshalb nicht mit auf das
Veranstaltungsgelände genommen werden.
- Die Teilnahme an den Konzerten der Sommermusik Schloss Rheydt erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden wird keine Haftung übernommen.
- Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt der auf der Karte aufgedruckten Veranstaltung. Die Karten werden beim Betreten entwertet und verlieren bei Verlassen der
Veranstaltungsfläche ihre Gültigkeit.
- Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.